Steikgelder die von den Gewerkschaften bezahlt werden sind steuerfrei. Die Gelder unterliegen auch nicht den Progressionseinkünften, somit müssen diese Einkünfte nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Kosten die im Zusammenhang mit den erhaltenen Streikgeldern entstanden sind, können dann im Umkehrschluss auch nicht steuermindernd berücksichtigt werden.
Die Steuerbescheide ergehen ab sofort vorläufig in der Frage ob Steuerberatungskosten weiterhin als Sonderausgaben abzugsfähig bleiben. Geben Sie also weiterhin die Steuerberatungskosten normal an. Nach Erhalt des Steuerbescheids prüfen Sie ob der Vermerk auch tatsächlich vom Finanzamt gemacht wurde.
Mit der richtigen Software wird das Erstellen der Steuererklärung ein Klacks. Eine gute Steuersoftware 2007 ist z.B. die Steuersparerklärung 2008.
Neben Tipps und Tricks erfahren Sie noch wichtige Zusatzinfos zum Ausfüllen der Formulare. Der Erklärung kann per Elster direkt an die Finanzverwaltung übertragen werden. In der Regel wird Ihre Steuererklärung dann einiges schneller bearbeitet.
Kosten für die Kontoführung können bei Arbeitnehmern pauschal mit 16,- Euro als Werbungskosten angesetzt werden.
Wenn Sie Kosten für Ihre Arbeitskleidung bei Ihrer Steuererklärung absetzen möchten, dann müssen Sie die Belege aufheben und mit der Steuererklärung einreichen.
Falls Sie keinen Belege mehr haben, können Sie eine Pauschale von 110,- Euro als Werbungskosten in der Anlage N angeben.
Das Anlagevermögen eines Unternehmens weist Wirtschaftsgüter aus, die am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Im Umkehrschluss gehören zum Umlaufvermögen diejenigen Wirtschaftsgüter, die entweder zum Verbrauch oder zur sofortigen Veräußerung bereitgehalten werden.Im Streitfall ging es um die Frage, ob ein erworbenes unbebautes Grundstück, das danach bebaut, zunächst vermietet und anschließend verkauft wurde, zum Anlage- statt zum Umlaufvermögen gehörte und dementsprechend abgeschrieben werden durfte. Das Finanzgericht Hamburg kam zu dem Ergebnis, dass in erster Linie die Absicht bestand, das bebaute Grundstück zu veräußern. Das Grundstück war daher als Umlaufvermögen auszuweisen, obwohl durch die Vermietung zunächst ein Gebrauch im Unternehmen stattfand. Im Streitfall kam erschwerend hinzu, dass der Steuerzahler das Grundstück selbst als Umlaufvermögen bilanziert und keine Absetzung für Abnutzung vorgenommen hatte. Dies sprach für eine unbedingte Veräußerungsabsicht.
Für ein volljähriges Kind haben die Eltern bis zum 27. Lebensjahr (Geburtsjahr bis 1981), bis zum 26. Lebensjahr (Geburtsjahr 1982) bzw. bis zum 25. Lebensjahr (Geburtsjahr ab 1983) Anspruch auf Kindergeld und die kindbedingten Freibeträge. Voraussetzungen dafür sind, dass sich das Kind in Berufsausbildung befindet und seine eigenen Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag von 7.680 EUR nicht übersteigen. Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes mindern sich u.a. auch um besondere Ausbildungskosten, die mit einem Inlandsstudium zusammenhängen.Im Streitfall hatte der Vater die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers seines studierenden Sohnes getragen. Das Finanzgericht München hat entschieden, dass die vom Vater getragenen Kosten nicht mindernd bei der Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Sohnes berücksichtigt werden können. Denn es handelt sich hierbei um sog. Drittaufwand (Vater zahlt für Sohn).
Hinweis: In diesem Fall spielte es daher keine Rolle, ob die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer aufgrund der gesetzlichen Abzugsbeschränkungen überhaupt abziehbar gewesen wären.