Steuern sparen

31. Juli 2008

Betriebseinnahme: Schadenersatzleistung an GmbH

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 11:28

Erhält eine GmbH von ihrem Steuerberater wegen einer falschen Beratung hinsichtlich der Körperschaftsteuer eine Schadenersatzleistung, erhöht diese als Betriebseinnahme das zu versteuernde Einkommen. Da Kapitalgesellschaften über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen, müssen alle Geschäftsvorfälle als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt werden. 

Hinweis: Dem steht nicht entgegen, dass vom Finanzamt erstattete Körperschaftsteuern das steuerpflichtige Einkommen nicht erhöhen. Denn die aufgrund falscher Beratung zuviel gezahlte Steuer ist in diesen Fällen lediglich Berechnungsgrundlage für den Schadenersatzanspruch (BFH, I R 54/05).

30. Juli 2008

Verringerung der Arbeitszeit: Arbeitgeber kann Antrag von bestimmter Arbeitszeitverteilung abhängig machen

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 09:38

Der Arbeitnehmer kann sein Angebot auf Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber auch seinem Verteilungswunsch zustimmt. Er unterbreitet damit ein einheitliches Vertragsangebot.

Auf diese Möglichkeit wies das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall einer Rechtsanwaltsfachangestellten hin, die in der Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt war. Nachdem sie mit ihrem Arbeitgeber ihren Wunsch auf Verringerung der Arbeitszeit erörtert hatte, beantragte sie eine Verringerung der Arbeitszeit auf 33 Stunden. Dabei wünschte sie, die Arbeitszeit auf die Zeiten von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr zu verteilen. Das lehnte der Arbeitgeber ab. Daraufhin zog die Frau vor Gericht. Im Verlaufe des Prozesses änderte sie ihren Verteilungswunsch noch mehrfach.

Das BAG wies ihre Klage jedoch ab. Die Richter machten deutlich, dass die Frau ihren Verteilungswunsch im Prozess nicht mehr hätte ändern dürfen. Ein Arbeitnehmer dürfe nach der gesetzlich vorgeschriebenen Erörterung des Verringerungswunsches mit dem Arbeitgeber seinen Verteilungswunsch erstmals äußern oder einen vorher geäußerten Verteilungswunsch ändern. Anschließend sei er an diese Entscheidung gebunden. Möchte er den ursprünglich geäußerten Verteilungswunsch ändern, müsse er erneut die Verringerung der Arbeitszeit beantragen. Hierbei müsse er die Festlegung der nunmehr gewünschten Verteilung verlangen (BAG, 9 AZR 514/07).

15. Juli 2008

Lohnsteuerhilfeverein - Die Alternative zu einem Steuerberater

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 11:09

Gerade für kleinere Steuerfälle kann ein Lohnsteuerhilfeverein eine kostengünstige Möglichkeit sein, das Maximum an Geld aus seiner Steuererklärung heraus zu holen. Für Steuerpflichtige stellt sich zu nächst aber einmal die Frage, wie sie an einen guten Lohnsteuerhilfeverein gelangen. Es gibt zwei Möglichkeiten:

1.) Man kennt jemanden der bereits gute Erfahrungen mit einem Lohnsteuerhilfeverein gemacht hat.

2.) Man schaut selbst im Internet oder im Telefonbuch. nach einem Lohnsteuerhilfeverein

Gerade das Internet kann bei der Suche nach einem geeigneten Lohnsteuerhilfeverein sehr hilfreich sein. Sucht man z.B. einen Lohnsteuerhilfeverein in Nürnberg. Dann gibt man als Suchbegriff “Lohnsteuerhilfeverein Nürnberg” ein und auf einen Schlag bekommt man eine Auflistung an Lohnsteuerhilfeverein in Nürnberg. Auch wenn man “Steuerberater Nürnberg” eingibt, wird der eine oder andere Lohnsteuerhilfeverein aufgeführt.

8. Juli 2008

Buchhaltung outsourcen – So sparen Unternehmen heute

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 09:02

Wo Belege sind, ist die Notwendigkeit der Beleggutablage zwingend auch vorhanden. Rechnungen von Lieferanten, Kundenrechnungen, Kassenbelege, Kontoauszüge und sonstige Buchungsbelege sind in Ordnern alphabetisch und nummerisch so abzulegen, dass sie später schnell und unkompliziert wieder aufgefunden werden können.

Ganz nebenbei ist auch die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu erfüllen, die eine bis zu 10-jährige Aufbewahrungszeit für solche Belege vorschreibt.

Weil Beleggutablage so selbstverständlich ist, denkt man über die Kosten wenig nach. Eher schon hat man sich über Systeme den Kopf zerbrochen: welches Registersystem wähle ich, welchen Ordnermechanismus, welche Schranksysteme. Dabei gibt es noch eine Menge Aufwand rund um die Beleggutablage mehr:

    * Personalkosten für die Ablage nach Verbuchung

    * Materialkosten für Ordnersysteme und Aufbewahrungsschränke

    * Zeit-/Kostenaufwand für die vielfache Suche nach Belegen

    * Zeit-/Materialaufwand für die Umschichtung in preiswertere Ablageordner

    * Zeit-/Raumkosten für die Altablage für die gesamte Aufbewahrungszeit

Die Kosten sind höher als so mancher Unternehmer gedacht hat!

Bei Kosten, die Monat für Monat entstehen, kann man besonders effektiv sparen. Outsourcing heißt das Zauberwort: Arbeiten, die im eigenen Haus viel Geld kosten oder aufgrund fehlender Fachkräfte gar nicht möglich sind, dort erledigen zu lassen, wo sie fachlich qualifiziert, schnell und kostengünstig ausgeführt werden.

Eine Dienstleistung, die auch selbständige Buchhalter bereits anbieten. Das ist die Dienstleistungssensation am Markt!

Bereits mit der Belegerfassung für die Buchführung wird die Ablage mit erledigt: per Scanner und digitaler Archivierung. Am Jahresende hat der Unternehmer eine CD in der Hand, auf der sich die gesamten Buchführungsdaten sowie alle Belege befinden. Jeder Beleg ist nach vielfältigen Suchkriterien auffindbar und bei Bedarf sofort wieder auf Papier herstellbar

In muffigen Kellern nach alten Belegen suchen, gehört mit der digitalen Belegarchivierung tatsächlich der Vergangenheit an.

Effektive Buchhaltung - Outsourcen oder selber führen?

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 08:43

Für Unternehmen stellt sich die Frage ob Sie die Buchhaltung im Haus selbst machen sollen oder diese Aufgabe an einen externen Dienstleister übertragen sollen.

Wenn ein Unternehmen die Buchführung outsourcen möchte, dann sollte es sich ausgiebig Zeit bei der Auswahl eines passenden Anbieters lassen.

Für kleine Unternehmer oder Freiberufler kann es sich auch lohnen wenn die Buchführung online erledigt wird.

Ob Kleinunternehmen oder Mittelständler, eines sollte klar sein. Eine Buchführung sollte immer ordentlich und lückenlos geführt werden.

2. Juli 2008

Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 09:48

Nach der Straßenverkehrsordnung wird ein Fahrzeugführer mit einem Bußgeld belegt, wenn er ein Mobil- oder Autotelefon benutzt. (weiterlesen…)

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