Juristische Linksammlung
Juristische Linksammlung - Große Linksammlung aus dem Bereich des deutschen Steuerrechts.
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Deutsche zahlen jährlich 100 Millionen Euro zu viel an den Fiskus
Experten-Tipp: Gegen falsche Bescheide Einspruch einlegen ist einfacher als viele denken
Statistik zeigt: Zahl der Beanstandungen von Steuerbescheiden sinkt
Acht Minuten Zeit wenden Steuerbeamte laut dem Bund der Steuerzahler in deutschen Finanzämtern durchschnittlich für die Bearbeitung von Steuerfällen auf. „In dieser kurzen Zeit können die Beamte unmöglich ihrer Aufgabe nachkommen, die Angaben in der gesamten Steuererklärung zu prüfen“, sagt Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg. So verwundert es nicht, dass Verbraucherschützer bemängeln, jeder dritte Einkommenssteuerbescheid sei falsch. „Wir empfehlen, die Angaben des Amtes möglichst bald nach Eingang zu prüfen – nötigenfalls auch mit professioneller Hilfe“, rät Jürgen Lax, ein Sprecher der Steuerhilfe-Initiative „Fiscus ante Portas“ aus Hamburg. Innerhalb eines Monats können die Bürger beim Finanzamt Widerspruch einlegen. Allerdings sind die Zahlen in den vergangenen Jahren rückläufig, was die Hilfsinitiative auf eine allgemeine Resignation der Steuerzahler zurückführt. „Das ist aber unbegründet, denn etwa zwei Drittel der Einsprüche werden ohne Probleme akzeptiert und umgesetzt.“
Im Jahr 2006 legten laut Statistik des Bundesministeriums der Finanzen rund 5,9 Millionen deutsche Steuerzahler Widerspruch gegen ihren Einkommenssteuerbescheid ein. Nach aktuellen Angaben wurden im vergangenen Jahr nur noch etwa 5 Millionen Bescheide beanstandet. „Das ist eine Abnahme von knapp 15 Prozent gegenüber 2006“, sagt Steuerberater Zielinski. Eine alarmierende Zahl, denn die Welle an Klagen, die derzeit etwa am Hamburger Finanzgericht eingehen, belegt, dass viele Steuerbescheide durchaus noch kritikwürdig sind. „Das Problem ist, dass viele Steuerzahler darauf vertrauen, dass das Amt Recht hat, oder sie reichen Einsprüche zu spät oder nicht formgerecht ein“, so Jürgen Lax von Fiscus ante portas. Dabei liegt die zuviel gezahlte Summe erfahrungsgemäß bei durchschnittlich 450 Euro. Schon jetzt werden so rund 100 Millionen Euro Steuern zu viel gezahlt. Ohne Einsprüche wird diese Summe noch weiter steigen.
Ein Einspruch beim Finanzamt ist für die Bürger kostenlos. „Der Einspruch muss fristgemäß innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt eingehen, sonst ist der Bescheid bestandskräftig. Die Begründung kann später nachgereicht werden“, erklärt Zielinski. Auch ein Einspruch auf Verdacht ist möglich. „Das heißt, auch wenn der Steuerzahler noch nicht weiß, ob überhaupt ein Fehler in seinem Bescheid ist, kann er die Erklärung beanstanden.“ So habe er genug Zeit, in Ruhe die Erklärung prüfen zu lassen. Die Erfahrung der Initiative zeigt, dass viele Einsprüche relativ schnell und kulant abgewickelt werden. Von den 3,8 Millionen bearbeiteten Einsprüchen im Jahr 2007 wurden knapp 64 Prozent durch Abhilfe, also eine schlichte Korrektur des Fehlers, geregelt, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Daraus könne aber nicht „automatisch“ geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft gewesen sei, so die Erklärung des Ministeriums. Denn auch nachgereichte Bescheinigungen gelten als Abhilfe.
Die Initiative Fiscus ante portas bietet für Fälle eines Einspruchs ihren Mitgliedern professionelle Hilfe an. Gegen eine jährliche Mitgliedsgebühr von rund 170 Euro können Steuerpflichtige hier ihren Bescheid von unabhängigen Steuerberatern auf Fehler überprüfen lassen. Bei fehlerhaften Steuerbescheiden werden die Chancen eines Einspruchverfahrens durch den Steuerberater und gegebenenfalls Steuerfachanwälte geprüft. „Bei guten Erfolgsaussichten werden unsere Mitglieder auch bei der Einreichung des Einspruchs und eventuell folgenden Verfahren vertreten“, sagt Lax. Eine enthaltene Rechtsschutzversicherung trägt dabei ab einem Streitwert von 200 Euro die gerichtlichen Kosten. „Wir nennen dieses Angebot unseren Steuer-Schutzbrief, weil unsere Mitglieder so umfassend in steuerrechtlichen Angelegenheiten abgesichert sind.“
Einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen, bedeutet allerdings nicht, dass das vom Fiskus verlangte Geld, nicht gezahlt werden muss. Zunächst müssen die Steuern laut Bescheid entrichtet werden. Wird dem Einspruch stattgegeben, werden die Zahlungen erstattet. Nur wer neben dem Einspruch auch noch das Ruhen des Verfahrens beantragt sowie die Aussetzung der Vollziehung, zahlt seinen Obolus erst später.
Hintergrundinformationen zu Fiscus ante portas
Die Gesellschaft Fiscus ante portas GmbH ist eine unabhängige Einrichtung mit Sitz in Hamburg, die ihren Mitgliedern Hilfestellung im Umgang mit dem Finanzamt leistet. Steuerbescheide werden hier von versierten Steuerberatern auf Fehler überprüft, die wenn nötig gegen den Bescheid beim Finanzamt Einspruch einlegen oder auch vor dem Finanzgericht klagen. Dazu greift sie auf ein Netz von geprüften Sachverständigen, Steuerberatern wie Fachanwälten, zurück. Für Einsprüche und Finanzgerichtsverfahren arbeitet Fiscus ante portas mit der Roland Rechtsschutzversicherung zusammen.
Großteil der Einsprüche gegen Steuerbescheide wird anerkannt
Arglose Steuerzahler spenden in die Staatskasse: Jährlich gehen rund 2,8 Milliarden Euro aus fehlerhaften Steuerbescheiden an das Finanzamt
„Steuerhinterziehung kostet den Staat Milliarden!“ – so lautet ein beliebtes Argument von Politikern, wenn es um Höhe oder Ungerechtigkeit der Steuern in Deutschland geht. Unerwähnt bleibt dagegen, dass der Staat Steuermilliarden einnimmt, die ihm nicht zustehen. Durch falsch ausgefüllte Steuererklärungen, Bearbeitungsfehler und rechtliche Unklarheiten werden jährlich rund zwölf Millionen fehlerhafte Steuerbescheide verschickt, schätzt die Hilfsinitiative „Fiscus ante portas“ in Hamburg. „Von den falschen Steuerbescheiden gehen fast alle zu Lasten des Steuerzahlers“, erklärt Jürgen Lax, einer der Sprecher der Initiative. Dennoch gab es 2007 nur knapp über fünf Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide, wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilt. Die meisten Fehler ließen sich unkompliziert berichtigen – das zeigt der große Anteil an stattgegebenen Einsprüchen – allerdings muss dazu der Bescheid erst einmal beanstandet werden.
Rund 30 Millionen Steuerbescheide verschicken die Finanzämter jährlich. Fehler sind dabei an der Tagesordnung. Etwa 40 Prozent der Bescheide enthielten falsche Forderungen, ein Großteil davon zuungunsten der Steuerpflichtigen, so der Hamburger Steuerberater Günter Zielinski – eine Zahl, die viele Steuerbeamten, Steuerberater und Steuerpflichtige bestätigen. Die Schuld daran tragen nicht allein die Beamten, die Problematik beginnt schon mit dem Ausfüllen der Steuererklärung, die Privatpersonen oft überfordert. Auch Steuerprogramme können Übertragungsfehler und Zahlendreher nicht verhindern oder sicherstellen, dass alle notwendigen Belege mitgeschickt werden. Allerdings sollten spätestens dem Sachbearbeiter eventuelle Fehler auffallen, doch auch hier sorgt das komplizierte deutsche Steuersystem für Unklarheiten. Allein das Einkommenssteuerrecht ändert sich im Jahr so häufig, dass selbst Fachleute nur schwer den Überblick behalten. „Ein Steuerberater muss ständig Arbeitszeit darauf verwenden, sich weiterzubilden, um immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzeslage zu bleiben“, berichtet Zielinski. „Finanzbeamte müssen sich dieses Wissen in ihrer Freizeit aneignen, da während der normalen Dienstzeit kaum Zeit für die Weiterbildung vorhanden ist. Dieser Ansatz muss zwangsläufig scheitern.“
Finanzämter sind überlastet
Die Situation wird noch verschärft durch den Stellenabbau in den Finanzämtern. Wie der Vorsitzende der Steuergewerkschaft DSTG, Dieter Ondracek, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärte, gibt es kaum genug Personal, um alle Steuererklärungen gründlich zu prüfen. Während bis 2006 das Personal um neun Prozent gekürzt wurde, stieg die Zahl der Steuerfälle um drei Prozent an. Steuerhinterzieher würden sich über das niedrige Risiko entdeckt zu werden freuen, nach dem Motto „Gelegenheit macht Diebe“, so Ondracek. Denjenigen, die zuviel bezahlt haben, wird mit Blick auf das Finanzamt ein anderes Sprichwort in den Sinn kommen: „Einem geschenktem Gaul schau nicht ins Maul.“ Denn wer nicht innerhalb eines Monats gegen den Fehler im Bescheid Einspruch einlegt, muss zahlen, auch wenn er nachträglich den Fehler beweisen könnte.
„Ist der Bescheid rechtskräftig geworden, dann bestehen kaum Möglichkeiten ihn zu ändern. In einem solchen Fall müssen dem Finanzamt Formfehler nachgewiesen werden. Das schreckt manche Steuerberater ab“, meint Jürgen Lax von „Fiscus ante portas“. Steuerpflichtige, die keinen eigenen Steuerberater haben, können bei dieser Initiative gegen einen Jahresbeitrag von 170 Euro ihren Steuerbescheid von unabhängigen Fachleuten prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen lassen. „Wir vergeben Aufträge zur Prüfung von Steuerbescheiden und zur Führung von Verfahren nur an Steuerberater oder Rechtsanwälte, die viel Erfahrung mit Streitigkeiten mit dem Finanzamt haben. Viele Steuerberater scheuen sich vor Konflikten mit dem Finanzamt, weil sie ja täglich mit diesen Beamten arbeiten müssen.“ Für das Einspruchsverfahren und die Klage vor dem Finanzgericht übernimmt die in der Mitgliedschaft enthaltene Rechtsschutzversicherung einen Teil der Kosten.
Allerdings zeigt die Erfahrung, dass viele Einsprüche relativ schnell und kulant abgewickelt werden. Von den 3,8 Millionen bearbeiteten Einsprüchen im Jahr 2007 wurden knapp 64 Prozent durch Abhilfe, also eine schlichte Korrektur des Fehlers, geregelt, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Daraus könne aber nicht „automatisch“ geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft gewesen sei, so die Erklärung des Ministeriums. Denn auch nachgereichte Bescheinigungen gelten als Abhilfe.
Verlorene Bescheide kosteten Unternehmer beinahe 27.000 Euro
Wie rigoros das Steuerrecht und wie entgegenkommend Finanzbeamte sein können, zeigt der Fall von Jörg Schneiderheinze. Dem Unternehmer flatterte unerwartet einen Zahlungsaufforderung von 27.000 Euro für seine Holding-Gesellschaft ins Haus. „Ich dachte, das kann nur ein Fehler sein“, erzählt der Geschäftsmann. Die Firma hatte bei weitem nicht genug Gewinn gemacht, um diese Summe zu rechtfertigen. Sein Steuerberater erklärte ihm allerdings, dass die Aufforderung nach Auffassung des Finanzamtes rechtmäßig war, da gegen die entsprechenden Steuerbescheide kein Einspruch eingelegt wurde. Diese Bescheide hatte Schneiderheinze aber nie gesehen. Aus dem Büro, das er sich mit einer Arztpraxis geteilt hatte, war er vor über einem halben Jahr ausgezogen, dennoch hatte der Briefträger wohl seine Post weiter irgendwo in dem Haus eingeworfen und die Zustellung auf der dazugehörigen Urkunde quittiert. Die zu versteuernde Summe war vom Finanzamt, das von den niedrigen Einnahmen nichts wusste, anhand einiger vorhandener Daten geschätzt worden. Dass Schneiderheinze nicht zahlen musste, obwohl die Behörde jedes Recht gehabt hätte die Forderung zu vollstrecken, verdankt er dem Eingreifen seines Steuerberaters. „Ohne ihn wäre es schief gegangen“, meint der Hamburger Unternehmer. „Er hat im Einspruchsverfahren bewiesen, dass die Steuerbescheide mich nie erreicht haben.“ Die überhöhte Nachforderung wurde aufgehoben und durch Steuerbescheide mit den richtigen Steuerbeträgen ersetzt.
Das Beispiel zeigt, dass auch Finanzämter mit sich reden lassen – wenn die Betroffenen sich melden. Fünf Millionen Einsprüche wurden 2007 eingelegt, weit weniger als die Hälfte der vermutlich fehlerhaften Bescheide, da zu den Einsprüchen auch solche wegen noch ausstehender Entscheidungen über Steuergesetze zählen. „Viele Steuerzahler vertrauen immer noch darauf, dass das Amt Recht hat, oder sie reichen Einsprüche zu spät oder nicht formgerecht ein“, meint Lax. Dabei liegt die zuviel gezahlte Summe erfahrungsgemäß bei durchschnittlich 450 Euro, so Steuerberater Zielinski. Bei 12 Millionen falschen Bescheiden, 9,6 Millionen davon zu Lasten der Steuerzahler, macht das selbst nach Abzug der stattgegebenen Einsprüche eine Mehrzahlung in die Staatskasse von fast 2,8 Milliarden Euro – für die Bürger ein enormes und vor allem völlig legales Steuersparpotential.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) ist die bundesweite Interessensvertretung in der Steuerverwaltung Beschäftigten und kämpft in dieser Funktion nicht nur für bessere Arbeitsbedingungen und Tarifverträge sondern auch für ein übersichtlicheres Steuersystem. Eines der derzeit vorrangigen Ziele ist der Aufbau einer tragfähigen Personaldecke in den Finanzämtern. In der DSTG sind 70.000 Mitglieder organisiert, aufgeteilt in 21 Verbände auf Ebene der Länder und Oberfinanzdirektionen und 750 Ortsverbände.
Die Gesellschaft Fiscus ante portas GmbH ist eine unabhängige Einrichtung mit Sitz in Hamburg, die ihren Mitgliedern Hilfestellung im Umgang mit dem Finanzamt leistet. Steuerbescheide werden hier von versierten Steuerberatern auf Fehler überprüft, die wenn nötig gegen den Bescheid beim Finanzamt Einspruch einlegen oder auch vor dem Finanzgericht klagen. Dazu greift sie auf ein Netz von geprüften Sachverständigen, Steuerberatern wie Fachanwälten, zurück. Für Einsprüche und Finanzgerichtsverfahren arbeitet Fiscus ante portas mit der Roland Rechtsschutzversicherung zusammen.
Internet: www.steuerberater
Rund 2,8 Milliarden Euro Steuern zahlen deutsche Bürger jährlich zuviel, schätzt die Hilfsinitiative Fiscus ante portas. Der Überschuss geht größtenteils auf fehlerhafte Steuererklärungen und Steuerbescheide zurück
Der normale Steuerzahler ist mit dem undurchsichtigen deutschen Steuersystem oft überfordert. Allein das Einkommenssteuergesetz ändert sich durchschnittlich 30 Mal im Jahr, teils nur in einzelnen Formulierungen, teils in seinen grundlegenden Inhalten.
Wer sich beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht von einem Fachmann helfen lässt, läuft Gefahr, aufgrund des komplizierten Steuerrechts Fehler zu machen. Als Folge drohen falsche Bescheide und überhöhte Zahlungsaufforderungen.
Etwa 30 Millionen Steuerbescheide wurden 2007 verschickt, gegen ein Sechstel davon wurde Einspruch eingelegt. Einer der Gründe für die beanstandeten Fehler ist die Überlastung der Sachbearbeiter. Während das Steuerrecht zunehmend komplexer wird, streicht die Regierung immer mehr Stellen.
Rund 40 Prozent der jährlich ausgestellten Steuerbescheide sind fehlerhaft“, schätzt der Hamburger Steuerberater Günter Zielinski, „und meist geht der Fehler zu Lasten des Steuerpflichtigen.“ Nur wer rechtzeitig dagegen Einspruch einlegt, hat eine Chance, überhöhten Steueransprüchen zu entgehen.
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