Jahresurlaub: Anspruch bleibt bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers bestehen
Kann ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seinen bezahlten Jahresurlaub nicht innerhalb der vorgesehenen Frist nehmen, verfällt der Anspruch nicht. Der nicht genommene Jahresurlaub ist vielmehr abzugelten. (weiterlesen…)