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	<title>Steuern sparen</title>
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	<description>Tipps für den Lohnsteuerjahresausgleich</description>
	<pubDate>Thu, 10 Feb 2011 06:30:05 +0000</pubDate>
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		<title>KFZ-Versicherung vergleichen und sparen</title>
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		<pubDate>Sun, 23 Jan 2011 16:29:48 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine  Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden Autoinhaber. Es gibt  eine Vielzahl von Faktoren, die die Höhe der Beiträge der verschiedenen  Auto Versicherung beeinflussen. Nutzen Sie Ihr Fahrzeug zum Beispiel nur  gelegentlich und parken in einer Garage, zahlen Sie weniger als wenn  Sie Vielfahrer sind und erst kürzlich in einen Unfall [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine  Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden Autoinhaber. Es gibt  eine Vielzahl von Faktoren, die die Höhe der Beiträge der verschiedenen  Auto Versicherung beeinflussen. Nutzen Sie Ihr Fahrzeug zum Beispiel nur  gelegentlich und parken in einer Garage, zahlen Sie weniger als wenn  Sie Vielfahrer sind und erst kürzlich in einen Unfall verwickelt waren.</p>
<p><a href="http://www.easykfz.de/kfz-vergleich/" target="_blank">Jetzt  die Kfz-Versicherung vergleichen und bis zu 500 € bei der  Autoversicherung sparen. Aus über 150 Kfz-Versicherung Tarifen können  sie wählen und so viel Geld bei der Kfz-Versicherung sparen.</a></p>
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		<title>Anwalt Steuerrecht</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 08:29:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Anwalt Steuerrecht - Das Steuerrecht ist sehr kompliziert. In bestimmten Situationen benötigt man einen Anwalt. Am besten wählt man einen Anwalt der sich gut im Steuerrecht auskennt.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.verzeichnis-anwalt.de/">Anwalt Steuerrecht</a> - Das Steuerrecht ist sehr kompliziert. In bestimmten Situationen benötigt man einen Anwalt. Am besten wählt man einen Anwalt der sich gut im Steuerrecht auskennt.</p>
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		<title>Kündigungsrecht: Falschetikettierung von Fleischwaren kann zu fristloser Kündigung führen</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Jun 2009 06:18:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die fristlose Kündigung eines Metzgermeisters durch eine Supermarkt-Kette ist wirksam, wenn dieser industrieverpacktes Grillfleisch einen Tag vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums in Packungen des Supermarkts umverpackt und mit einem neuen, um drei Tage verlängerten Mindesthaltbarkeitsdatum versehen hat. 
Damit hat er nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln die Kunden getäuscht und sich außerdem strafbar gemacht. Die Kündigung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die fristlose Kündigung eines Metzgermeisters durch eine Supermarkt-Kette ist wirksam, wenn dieser industrieverpacktes Grillfleisch einen Tag vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums in Packungen des Supermarkts umverpackt und mit einem neuen, um drei Tage verlängerten Mindesthaltbarkeitsdatum versehen hat. <span id="more-64"></span></p>
<p>Damit hat er nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln die Kunden getäuscht und sich außerdem strafbar gemacht. Die Kündigung sei auch bei Berücksichtigung der langen Beschäftigungsdauer von 27 Jahren wirksam. Denn der Metzgermeister, der sich schon nach einer früheren, aus ähnlichem Anlass ausgesprochenen und später zurückgenommenen Kündigung verpflichtet hatte, seine Tätigkeit nach den gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften zu verrichten, habe vor Gericht selbst erklärt, ähnliche Umetikettierungen fast wöchentlich vorgenommen zu haben. Damit müsse davon ausgegangen werden, dass dem Metzgermeister jedes Verantwortungsgefühl für die Gesundheit der Kunden fehle. Für den Arbeitgeber bedeute das die Gefahr massiven Rufschadens (LAG Köln, 5 Sa 1323/08). </p>
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		<title>Neue Rechtsprechung: Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts</title>
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		<pubDate>Fri, 08 May 2009 07:05:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1.1.2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt zu befassen. 
Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1.1.2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt zu befassen. <span id="more-62"></span></p>
<p>Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung. Seit September 2007 geht er zur Schule und danach bis 16.00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig. Das Amtsgericht hat den Beklagten für die Zeit ab Januar 2008 zur Zahlung nachehelichen Betreuungs- und Aufstockungsunterhalts in Höhe von monatlich 837 EUR verurteilt. Die Berufung des Beklagten, mit der er eine Herabsetzung des monatlichen Unterhalts auf 416,32 EUR und eine zeitliche Befristung der Unterhaltszahlungen bis Juni 2009 begehrt, wurde zurückgewiesen.</p>
<p>Auf seine Revision hat der BGH die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dabei hatte der BGH über die in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfragen zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Elternteil eines Kindes Betreuungsunterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann. </p>
<p>Nach § 1570 BGB in der seit dem 1.1.2008 geltenden Fassung kann ein geschiedener Ehegatte von dem anderen wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Die Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht. </p>
<p>Mit der Einführung des „Basisunterhalts“ hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die Entscheidung überlassen, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder eine andere Betreuungsmöglichkeit in Anspruch nehmen will. Ein gleichwohl während der ersten drei Lebensjahre erzieltes Einkommen ist damit stets überobligatorisch. Der betreuende Elternteil kann deswegen in dieser Zeit auch eine schon bestehende Erwerbstätigkeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen. Erzielt er gleichwohl eigene Einkünfte, weil das Kind auf andere Weise betreut wird, ist das überobligatorisch erzielte Einkommen allerdings nicht völlig unberücksichtigt zu lassen, sondern nach den Umständen des Einzelfalles anteilig zu berücksichtigen. </p>
<p>Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus Billigkeitsgründen zu (s. o.). Damit verlangt die Neuregelung allerdings regelmäßig keinen abrupten Wechsel von der elterlichen Betreuung zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit. Nach Maßgabe der im Gesetz genannten kind- und elternbezogenen Gründe ist auch nach dem neuen Unterhaltsrecht ein gestufter Übergang bis hin zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit möglich. </p>
<p>Im Rahmen der Billigkeitsprüfung haben kindbezogene Verlängerungsgründe das stärkste Gewicht. Vorrangig ist deswegen stets der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres den Vorrang der persönlichen Betreuung durch die Eltern gegenüber einer anderen kindgerechten Betreuung aufgegeben hat. Damit hat der Gesetzgeber auf den zahlreichen sozialstaatlichen Leistungen und Regelungen aufgebaut, die den Eltern dabei behilflich sein sollen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, insbesondere auf den Anspruch des Kindes auf den Besuch einer Tagespflege. In dem Umfang, in dem das Kind nach Vollendung des dritten Lebensjahres eine solche Einrichtung besucht oder unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse besuchen könnte, kann sich der betreuende Elternteil also nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung des Kindes berufen. </p>
<p>Soweit demgegenüber in Rechtsprechung und Literatur zu der seit dem 1.1.2008 geltenden Fassung des § 1570 BGB abweichende Auffassungen vertreten werden, die an das frühere Altersphasenmodell anknüpfen und eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts allein vom Kindesalter abhängig machen, sind diese im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers nicht haltbar. </p>
<p>Wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt oder auf andere Weise kindgerecht möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils allerdings auch andere Gründe entgegenstehen, insbesondere der Umstand, dass der ihm verbleibende Betreuungsanteil neben der Erwerbstätigkeit zu einer überobligationsmäßigen Belastung führen kann. Hinzu kommen weitere Gründe nachehelicher Solidarität, etwa ein in der Ehe gewachsenes Vertrauen in die vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung und die gemeinsame Ausgestaltung der Kinderbetreuung. </p>
<p>Diesen gesetzlichen Vorgaben des neuen Unterhaltsrechts trug die angefochtene Entscheidung nicht hinreichend Rechnung. Das Berufungsgericht hat bei der Bemessung der Erwerbspflicht der Klägerin vorrangig auf das Alter des Kindes abgestellt und nicht hinreichend berücksichtigt, dass es nach Beendigung der Schulzeit bis 16.00 Uhr einen Hort aufsucht und seine Betreuung in dieser Zeit auf andere Weise sichergestellt ist. Konkrete gesundheitliche Einschränkungen, die eine zusätzliche persönliche Betreuung in dieser Zeit erfordern, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt. Ferner hat das Berufungsgericht auch nicht ermittelt, ob die Klägerin als Lehrerin im Falle einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit (26 Wochenstunden) über 16.00 Uhr hinaus arbeiten müsste. Die Billigkeitsabwägung, ob der Aspekt einer überobligationsmäßigen Beanspruchung durch Erwerbstätigkeit und Kindesbetreuung oder durch andere elternbezogene Gründe zu einer eingeschränkten Erwerbsobliegenheit führt, obliegt grundsätzlich dem Tatrichter und kann vom Bundesgerichtshof nur auf Rechtsfehler überprüft werden. Zwar mag die Entscheidung des Kammergerichts im Ergebnis gerechtfertigt sein. Da es indes an den erforderlichen Feststellungen und der entsprechenden Billigkeitsabwägung durch das Berufungsgericht fehlt, hat der BGH das angefochtene Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. </p>
<p>Die vom Beklagten begehrte Befristung des Betreuungsunterhalts scheidet schon deswegen aus, weil § 1570 BGB in der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung eine Sonderregelung für diese Billigkeitsabwägung enthält und insoweit bereits alle Umstände des Einzelfalls abschließend zu berücksichtigen sind. Das schließt es aber nicht aus, die Höhe des Betreuungsunterhalts in Fällen, in denen keine ehe- oder erziehungsbedingten Nachteile mehr vorliegen, nach Ablauf einer Übergangszeit zu begrenzen. Im Einzelfall kann dann der von einem höheren Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgeleitete Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen auf einen Unterhaltsanspruch nach der eigenen Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten herabgesetzt werden. Diese Voraussetzungen lagen hier indes nicht vor, weshalb der Senat die Entscheidung des Kammergerichts, den Unterhalt nicht zusätzlich zu begrenzen, gebilligt hat (BGH, XII ZR 74/08).</p>
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		<title>Jahresurlaub: Anspruch bleibt bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers bestehen</title>
		<link>http://www.tipps-steuern-sparen.de/jahresurlaub-anspruch-bleibt-bei-langerer-krankheit-des-arbeitnehmers-bestehen/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Jan 2009 10:31:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Kann ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seinen bezahlten Jahresurlaub nicht innerhalb der vorgesehenen Frist nehmen, verfällt der Anspruch nicht. Der nicht genommene Jahresurlaub ist vielmehr abzugelten.
Mit dieser Entscheidung stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Regel auf, die der derzeitigen Gesetzeslage in der Bundesrepublik entgegensteht. Der Rechtsstreit war u.a. vom Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf zum EuGH getragen worden. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kann ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seinen bezahlten Jahresurlaub nicht innerhalb der vorgesehenen Frist nehmen, verfällt der Anspruch nicht. Der nicht genommene Jahresurlaub ist vielmehr abzugelten.<span id="more-60"></span></p>
<p>Mit dieser Entscheidung stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Regel auf, die der derzeitigen Gesetzeslage in der Bundesrepublik entgegensteht. Der Rechtsstreit war u.a. vom Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf zum EuGH getragen worden. Das LAG hatte über die Urlaubsabgeltung bei einem Arbeitnehmer zu entscheiden, der seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub wegen einer Arbeitsunfähigkeit, die zu seiner Verrentung geführt hat, nicht ausüben konnte. Nach derzeitiger Gesetzeslage erlischt der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub am Ende des betreffenden Kalenderjahrs und spätestens am Ende eines Übertragungszeitraums. Dieser beträgt – vorbehaltlich einer tarifvertraglich vorgesehenen Abweichung zugunsten des Arbeitnehmers – drei Monate. War der Arbeitnehmer bis zum Ende dieses Übertragungszeitraums arbeitsunfähig, muss der nicht genommene bezahlte Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht finanziell abgegolten werden. </p>
<p>Der EuGH verweist darauf, dass der Anspruch auf Krankheitsurlaub und die Details für seine Ausübung vom EU-Gemeinschaftsrecht nicht geregelt werden. Nach Abwägung gelangen die Richter zu der Entscheidung, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei einem ordnungsgemäß krankgeschriebenen Arbeitnehmer nicht von der Voraussetzung abhängig gemacht werden könne, dass er während eines festgelegten Bezugszeitraums (= Urlaubsjahr) tatsächlich gearbeitet hat. Folglich könne ein Mitgliedstaat den Verlust des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums nur unter der Voraussetzung vorsehen, dass der betroffene Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, seinen Urlaubsanspruch auszuüben. Hatte er diese Möglichkeit nicht, müsse sein Urlaubsanspruch abgegolten werden. Er müsse so gestellt werden, als hätte er seinen Anspruch während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses ausgeübt. Folglich sei das gewöhnliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers, das während der dem bezahlten Jahresurlaub entsprechenden Ruhezeit weiterzuzahlen sei, auch für die Berechnung der finanziellen Vergütung für bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht genommenen Jahresurlaub maßgebend. Diese Entscheidung widerspricht der derzeitigen Rechtslage in der Bundesrepublik. Das Bundesurlaubsgesetz wird daher entsprechend angepasst werden müssen (EuGH, Urteil vom 20.1.2009, C-350/06 und C-520/06, Abruf-Nr. ).</p>
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		<title>Juristische Linksammlung</title>
		<link>http://www.tipps-steuern-sparen.de/juristische-linksammlung/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Sep 2008 10:27:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Juristische Linksammlung - Große Linksammlung aus dem Bereich des deutschen Steuerrechts.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.juristische-linksammlung.de/">Juristische Linksammlung</a> - Große Linksammlung aus dem Bereich des deutschen Steuerrechts.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Einspruch gegen falschen Steuerbescheid einlegen ist einfach!</title>
		<link>http://www.tipps-steuern-sparen.de/einspruch-gegen-falschen-steuerbescheid-einlegen-ist-einfach/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Sep 2008 10:16:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Deutsche zahlen jährlich 100 Millionen Euro zu viel an den Fiskus 
Experten-Tipp: Gegen falsche Bescheide Einspruch einlegen ist einfacher als viele denken
Statistik zeigt: Zahl der Beanstandungen von Steuerbescheiden sinkt 
 
Acht Minuten Zeit wenden Steuerbeamte laut dem Bund der Steuerzahler in deutschen Finanzämtern durchschnittlich für die Bearbeitung von Steuerfällen auf. „In dieser kurzen Zeit können [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="text-decoration: underline;"><span style="line-height: 150%;">Deutsche zahlen jährlich 100 Millionen Euro zu viel an den Fiskus </span></span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><strong><span style="font-size: 18pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Experten-Tipp: Gegen falsche Bescheide Einspruch einlegen ist einfacher als viele denken</span></strong></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Statistik zeigt: Zahl der Beanstandungen von Steuerbescheiden sinkt </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><strong><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Acht Minuten Zeit wenden Steuerbeamte laut dem Bund der Steuerzahler in deutschen Finanzämtern durchschnittlich für die Bearbeitung von Steuerfällen auf. „In dieser kurzen Zeit können die Beamte unmöglich ihrer Aufgabe nachkommen, die Angaben in der gesamten Steuererklärung zu prüfen“, sagt Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg. So verwundert es nicht, dass Verbraucherschützer bemängeln, jeder dritte Einkommenssteuerbescheid sei falsch. „Wir empfehlen, die Angaben des Amtes möglichst bald nach Eingang zu prüfen – nötigenfalls auch mit professioneller Hilfe“, rät </span></strong><strong><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Jürgen Lax</span></strong><strong><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">, ein Sprecher der Steuerhilfe-Initiative „Fiscus ante Portas“ aus Hamburg. Innerhalb eines Monats können die Bürger beim Finanzamt Widerspruch einlegen. Allerdings sind die Zahlen in den vergangenen Jahren rückläufig, was die Hilfsinitiative auf eine allgemeine Resignation der Steuerzahler zurückführt. „Das ist aber unbegründet, denn etwa zwei Drittel der Einsprüche werden ohne Probleme akzeptiert und umgesetzt.“</span></strong></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Im Jahr 2006 legten laut Statistik des Bundesministeriums der Finanzen rund 5,9 Millionen deutsche Steuerzahler Widerspruch gegen ihren Einkommenssteuerbescheid ein. Nach aktuellen Angaben wurden im vergangenen Jahr nur noch etwa 5 Millionen Bescheide beanstandet. „Das ist eine Abnahme von knapp 15 Prozent gegenüber 2006“, sagt Steuerberater Zielinski. Eine alarmierende Zahl, denn die Welle an Klagen, die derzeit etwa am Hamburger Finanzgericht eingehen, belegt, dass viele Steuerbescheide durchaus noch kritikwürdig sind. </span><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">„Das Problem ist, dass viele Steuerzahler darauf vertrauen, dass das Amt Recht hat, oder sie reichen Einsprüche zu spät oder nicht formgerecht ein“, so </span><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Jürgen Lax von Fiscus ante portas.</span><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> Dabei liegt die zuviel gezahlte Summe erfahrungsgemäß bei durchschnittlich 450 Euro. </span><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Schon jetzt werden so rund 100 Millionen Euro Steuern zu viel gezahlt. Ohne Einsprüche wird diese Summe noch weiter steigen.</span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Ein Einspruch beim Finanzamt ist für die Bürger kostenlos. „Der Einspruch muss fristgemäß innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt eingehen, sonst ist der Bescheid bestandskräftig. Die Begründung kann später nachgereicht werden“, erklärt Zielinski. Auch ein Einspruch auf Verdacht ist möglich. „Das heißt, auch wenn der Steuerzahler noch nicht weiß, ob überhaupt ein Fehler in seinem Bescheid ist, kann er die Erklärung beanstanden.“ So habe er genug Zeit, in Ruhe die Erklärung prüfen zu lassen. </span><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Die Erfahrung der Initiative zeigt, dass viele Einsprüche relativ schnell und kulant abgewickelt werden. Von den 3,8 Millionen bearbeiteten Einsprüchen im Jahr 2007 wurden knapp 64 Prozent durch Abhilfe, also eine schlichte Korrektur des Fehlers, geregelt, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Daraus könne aber nicht „automatisch“ geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft gewesen sei, so die Erklärung des Ministeriums. Denn auch nachgereichte Bescheinigungen gelten als Abhilfe. </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 12pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Die Initiative Fiscus ante portas bietet für Fälle eines Einspruchs ihren Mitgliedern professionelle Hilfe an. </span><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Gegen eine jährliche Mitgliedsgebühr von rund 170 Euro können Steuerpflichtige hier ihren Bescheid von unabhängigen Steuerberatern auf Fehler überprüfen lassen. Bei fehlerhaften Steuerbescheiden werden die Chancen eines Einspruchverfahrens durch den Steuerberater und gegebenenfalls Steuerfachanwälte geprüft. „Bei guten Erfolgsaussichten werden unsere Mitglieder auch bei der Einreichung des Einspruchs und eventuell folgenden Verfahren vertreten“, sagt Lax. Eine enthaltene Rechtsschutzversicherung trägt dabei ab einem Streitwert von 200 Euro die gerichtlichen Kosten. „Wir nennen dieses Angebot unseren Steuer-Schutzbrief, weil unsere Mitglieder so umfassend in steuerrechtlichen Angelegenheiten abgesichert sind.“ </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 12pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen, bedeutet allerdings nicht, dass das vom Fiskus verlangte Geld, nicht gezahlt werden muss. Zunächst müssen die Steuern laut Bescheid entrichtet werden. Wird dem Einspruch stattgegeben, werden die Zahlungen erstattet. Nur wer neben dem Einspruch auch noch das Ruhen des Verfahrens beantragt sowie die Aussetzung der Vollziehung, zahlt seinen Obolus erst später.</span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 3cm 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<div style="border: 2pt solid windowtext; padding: 8pt; background: #e5e5e5 none repeat scroll 0% 0%; margin-left: 0cm; margin-right: 85pt;">
<p class="Neutral" style="border: medium none; margin: 0cm 0cm 0.0001pt; padding: 0cm; background: #e5e5e5 none repeat scroll 0% 0%; line-height: 150%;"><strong><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%;">Hintergrundinformationen zu Fiscus ante portas</span></strong></p>
<p class="Neutral" style="border: medium none; margin: 0cm 0cm 0.0001pt; padding: 0cm; background: #e5e5e5 none repeat scroll 0% 0%; line-height: 150%;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%;">Die Gesellschaft <strong>Fiscus ante portas</strong> <strong>GmbH </strong>ist eine unabhängige Einrichtung mit Sitz in Hamburg, die ihren Mitgliedern Hilfestellung im Umgang mit dem Finanzamt leistet. Steuerbescheide werden hier von versierten Steuerberatern auf Fehler überprüft, die wenn nötig gegen den Bescheid beim Finanzamt Einspruch einlegen oder auch vor dem Finanzgericht klagen. Dazu greift sie auf ein Netz von geprüften Sachverständigen, Steuerberatern wie Fachanwälten, zurück. Für Einsprüche und Finanzgerichtsverfahren arbeitet Fiscus ante portas mit der Roland Rechtsschutzversicherung zusammen. <strong></strong></span></p>
</div>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 150%;"><span style="line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="color: black;"> </span></p>
<div style="border: 1pt solid windowtext; padding: 1pt 4pt;">
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><strong>Mehr Informationen:</strong></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;"> </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><strong><span style="font-size: 10pt; color: black;">Fiscus ante portas</span></strong></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;">Jürgen Lax</span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;">Postfach 650248, 22362 Hamburg</span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;"><span> </span>Tel: 040-83987492 </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;">Internet: www.fiscus-ante-portas.de </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;"> </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><strong><span style="font-size: 10pt;">Steuerberater Günter Zielinski</span></strong></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;">Rolfinckstrasse 37, 22391 Hamburg </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;">Tel. 040 536 40 10<span> </span>- <span> </span>Fax<span> </span>040<span> </span>536 40 121</span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;" lang="FR">Mail: </span><span style="font-size: 10pt;" lang="FR">g.zielinski@steuerberater-zielinski.de</span><span style="font-size: 10pt;" lang="FR"> </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;" lang="FR">Internet : www.steuerberater-zielinski.de</span></p>
</div>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 150%;"><span style="font-size: 10pt; line-height: 150%;"> </span></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Einsprüche gegen Steuerbescheide sind häufig berechtigt!</title>
		<link>http://www.tipps-steuern-sparen.de/einspruche-gegen-steuerbescheide-sind-haufig-berechtigt/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Sep 2008 10:12:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[
Großteil der Einsprüche gegen Steuerbescheide wird anerkannt
Arglose Steuerzahler spenden in die Staatskasse: Jährlich gehen rund 2,8 Milliarden Euro aus fehlerhaften Steuerbescheiden an das Finanzamt
 
„Steuerhinterziehung kostet den Staat Milliarden!“ – so lautet ein beliebtes Argument von Politikern, wenn es um Höhe oder Ungerechtigkeit der Steuern in Deutschland geht. Unerwähnt bleibt dagegen, dass der Staat Steuermilliarden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!--[endif]--></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 150%;"><span style="text-decoration: underline;">Großteil der Einsprüche gegen Steuerbescheide wird anerkannt</span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 150%;"><strong><span style="font-size: 18pt; line-height: 150%; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Arglose Steuerzahler spenden in die Staatskasse: Jährlich gehen rund 2,8 Milliarden Euro aus fehlerhaften Steuerbescheiden an das Finanzamt</span></strong></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><strong><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></strong></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><strong><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">„Steuerhinterziehung kostet den Staat Milliarden!“ – so lautet ein beliebtes Argument von Politikern, wenn es um Höhe oder Ungerechtigkeit der Steuern in Deutschland geht. Unerwähnt bleibt dagegen, dass der Staat Steuermilliarden einnimmt, die ihm nicht zustehen. Durch falsch ausgefüllte Steuererklärungen, Bearbeitungsfehler und rechtliche Unklarheiten werden jährlich rund zwölf Millionen fehlerhafte Steuerbescheide verschickt, schätzt die Hilfsinitiative „Fiscus ante portas“ in Hamburg. „Von den falschen Steuerbescheiden gehen fast alle <span> </span>zu Lasten des Steuerzahlers“, erklärt Jürgen Lax, einer der Sprecher der Initiative. <span> </span>Dennoch gab es 2007 nur knapp über fünf Millionen Einsprüche gegen Steuerbescheide, wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilt. Die meisten Fehler ließen sich unkompliziert berichtigen – das zeigt der große Anteil an stattgegebenen Einsprüchen – allerdings muss dazu der Bescheid erst einmal beanstandet werden.<span> </span></span></strong></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Rund 30 Millionen Steuerbescheide verschicken die Finanzämter jährlich. Fehler sind dabei an der Tagesordnung. Etwa 40 Prozent der Bescheide enthielten falsche Forderungen, ein Großteil davon zuungunsten der Steuerpflichtigen, so der Hamburger Steuerberater Günter Zielinski – eine Zahl, die viele Steuerbeamten, Steuerberater und Steuerpflichtige bestätigen. Die Schuld daran tragen nicht allein die Beamten, die Problematik beginnt schon mit dem Ausfüllen der Steuererklärung, die Privatpersonen oft überfordert. Auch Steuerprogramme können Übertragungsfehler und Zahlendreher nicht verhindern oder sicherstellen, dass alle notwendigen Belege mitgeschickt werden. Allerdings sollten spätestens dem Sachbearbeiter eventuelle Fehler auffallen, doch auch hier sorgt das komplizierte deutsche Steuersystem für Unklarheiten. Allein das Einkommenssteuerrecht ändert sich im Jahr so häufig, dass selbst Fachleute nur schwer den Überblick behalten. „Ein Steuerberater muss ständig Arbeitszeit darauf verwenden, sich weiterzubilden, um immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzeslage zu bleiben“, berichtet Zielinski. „Finanzbeamte müssen sich dieses Wissen in ihrer Freizeit aneignen, da während der normalen Dienstzeit kaum Zeit für die Weiterbildung vorhanden ist. Dieser Ansatz muss zwangsläufig scheitern.“ </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><strong><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Finanzämter sind überlastet</span></strong></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Die Situation wird noch verschärft durch den Stellenabbau in den Finanzämtern. Wie der Vorsitzende der Steuergewerkschaft DSTG, Dieter Ondracek, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärte, gibt es kaum genug Personal, um alle Steuererklärungen gründlich zu prüfen. Während bis 2006 das Personal um neun Prozent gekürzt wurde, stieg die Zahl der Steuerfälle um drei Prozent an. Steuerhinterzieher würden sich über das niedrige Risiko entdeckt zu werden freuen, nach dem Motto „Gelegenheit macht Diebe“, so Ondracek. Denjenigen, die zuviel bezahlt haben, wird mit Blick auf das Finanzamt ein anderes Sprichwort in den Sinn kommen: „Einem geschenktem Gaul schau nicht ins Maul.“ Denn wer nicht innerhalb eines Monats gegen den Fehler im Bescheid Einspruch einlegt, muss zahlen, auch wenn er nachträglich den Fehler beweisen könnte.</span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">„Ist der Bescheid rechtskräftig geworden, dann bestehen kaum Möglichkeiten ihn zu ändern. In einem solchen Fall müssen dem Finanzamt Formfehler nachgewiesen werden. Das schreckt manche Steuerberater ab“, meint Jürgen Lax von „Fiscus ante portas“. Steuerpflichtige, die keinen eigenen Steuerberater haben, können bei dieser Initiative gegen einen Jahresbeitrag von 170 Euro ihren Steuerbescheid von unabhängigen Fachleuten prüfen und bei Fehlern <span> </span>Einspruch einlegen lassen. „Wir vergeben Aufträge zur Prüfung von Steuerbescheiden und zur Führung von Verfahren nur an Steuerberater oder Rechtsanwälte, die viel Erfahrung mit Streitigkeiten mit dem Finanzamt haben. Viele Steuerberater scheuen sich vor Konflikten mit dem Finanzamt, weil sie ja täglich mit diesen Beamten arbeiten müssen.“ Für das Einspruchsverfahren und die Klage vor dem Finanzgericht übernimmt die in der Mitgliedschaft enthaltene Rechtsschutzversicherung einen Teil der Kosten. </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Allerdings zeigt die Erfahrung, dass viele Einsprüche relativ schnell und kulant abgewickelt werden. Von den 3,8 Millionen bearbeiteten Einsprüchen im Jahr 2007 wurden knapp 64 Prozent durch Abhilfe, also eine schlichte Korrektur des Fehlers, geregelt, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Daraus könne aber nicht „automatisch“ geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft gewesen sei, so die Erklärung des Ministeriums. Denn auch nachgereichte Bescheinigungen gelten als Abhilfe. </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><strong><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Verlorene Bescheide kosteten Unternehmer beinahe 27.000 Euro</span></strong></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Wie rigoros das Steuerrecht und wie entgegenkommend Finanzbeamte sein können, zeigt der Fall von Jörg Schneiderheinze. Dem Unternehmer flatterte unerwartet einen Zahlungsaufforderung von 27.000 Euro für seine Holding-Gesellschaft ins Haus. „Ich dachte, das kann nur ein Fehler sein“, erzählt der Geschäftsmann. Die Firma hatte bei weitem nicht genug Gewinn gemacht, um diese Summe zu rechtfertigen. Sein Steuerberater erklärte ihm allerdings, dass die Aufforderung nach Auffassung des Finanzamtes rechtmäßig war, da gegen die entsprechenden Steuerbescheide kein Einspruch eingelegt wurde. Diese Bescheide hatte Schneiderheinze aber nie gesehen. Aus dem Büro, das er sich mit einer Arztpraxis geteilt hatte, war er vor über einem halben Jahr ausgezogen, dennoch hatte der Briefträger wohl seine Post weiter irgendwo in dem Haus eingeworfen und die Zustellung auf der dazugehörigen Urkunde quittiert. Die zu versteuernde Summe war vom Finanzamt, das von den niedrigen Einnahmen nichts wusste, anhand einiger vorhandener Daten geschätzt worden. Dass Schneiderheinze nicht zahlen musste, obwohl die Behörde jedes Recht gehabt hätte die Forderung zu vollstrecken, verdankt er dem Eingreifen seines Steuerberaters. „Ohne ihn wäre es schief gegangen“, meint der Hamburger Unternehmer. „Er hat im Einspruchsverfahren bewiesen, dass die Steuerbescheide mich nie erreicht haben.“ Die überhöhte Nachforderung wurde aufgehoben und durch Steuerbescheide mit den richtigen Steuerbeträgen ersetzt.<span> </span><span> </span></span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Das Beispiel zeigt, dass auch Finanzämter mit sich reden lassen – wenn die Betroffenen sich melden. Fünf Millionen Einsprüche wurden 2007 eingelegt, weit weniger als die Hälfte der vermutlich fehlerhaften Bescheide, da <span> </span>zu den Einsprüchen auch solche wegen noch ausstehender Entscheidungen über Steuergesetze zählen. „Viele Steuerzahler vertrauen immer noch darauf, dass das Amt Recht hat, oder sie reichen Einsprüche zu spät oder nicht formgerecht ein“, meint Lax. Dabei liegt die zuviel gezahlte Summe erfahrungsgemäß bei durchschnittlich 450 Euro, so Steuerberater Zielinski. Bei 12 Millionen falschen Bescheiden, 9,6 Millionen davon zu Lasten der Steuerzahler, macht das selbst nach Abzug der stattgegebenen Einsprüche eine Mehrzahlung in die Staatskasse von fast 2,8 Milliarden Euro – für die Bürger ein enormes und vor allem völlig legales Steuersparpotential.</span></p>
<div style="border: 2pt solid windowtext; padding: 8pt; background: #e5e5e5 none repeat scroll 0% 0%; margin-left: 0cm; margin-right: 85pt;">
<p class="Neutral" style="border: medium none; margin: 0cm 0cm 0.0001pt; padding: 0cm; background: #e5e5e5 none repeat scroll 0% 0%; line-height: 150%;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%;">Die <strong>Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)</strong> ist die bundesweite Interessensvertretung in der Steuerverwaltung Beschäftigten und kämpft in dieser Funktion nicht nur für bessere Arbeitsbedingungen und Tarifverträge sondern auch für ein übersichtlicheres Steuersystem. Eines der derzeit vorrangigen Ziele ist der Aufbau einer tragfähigen Personaldecke in den Finanzämtern. In der DSTG sind 70.000 Mitglieder organisiert, aufgeteilt in 21 Verbände auf Ebene der Länder und Oberfinanzdirektionen und 750 Ortsverbände. </span></p>
<p class="Neutral" style="border: medium none; margin: 0cm 0cm 0.0001pt; padding: 0cm; background: #e5e5e5 none repeat scroll 0% 0%; line-height: 150%;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="border: medium none; margin: 0cm 0cm 0.0001pt; padding: 0cm; background: #e5e5e5 none repeat scroll 0% 0%; line-height: 150%;"><span style="font-size: 11pt; line-height: 150%;">Die Gesellschaft <strong>Fiscus ante portas</strong> <strong>GmbH </strong>ist eine unabhängige Einrichtung mit Sitz in Hamburg, die ihren Mitgliedern Hilfestellung im Umgang mit dem Finanzamt leistet. Steuerbescheide werden hier von versierten Steuerberatern auf Fehler überprüft, die wenn nötig gegen den Bescheid beim Finanzamt Einspruch einlegen oder auch vor dem Finanzgericht klagen. Dazu greift sie auf ein Netz von geprüften Sachverständigen, Steuerberatern wie Fachanwälten, zurück. Für Einsprüche und Finanzgerichtsverfahren arbeitet Fiscus ante portas mit der Roland Rechtsschutzversicherung zusammen.<span> </span></span></p>
</div>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 85pt 0.0001pt 0cm; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span><!--[if gte mso 9]><xml> <w:WordDocument> <w:View>Normal</w:View> <w:Zoom>0</w:Zoom> <w:HyphenationZone>21</w:HyphenationZone> <w:Compatibility> <w:BreakWrappedTables /> <w:SnapToGridInCell /> <w:WrapTextWithPunct /> <w:UseAsianBreakRules /> </w:Compatibility> <w:BrowserLevel>MicrosoftInternetExplorer4</w:BrowserLevel> </w:WordDocument> </xml><![endif]--><!--[if !mso]><span class="mceItemObject"   classid="clsid:38481807-CA0E-42D2-BF39-B33AF135CC4D" id=ieooui></span><br />
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<p><!--[endif]--></p>
<p class="MsoNormal"><span style="color: black;"> </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="color: black;"> </span></p>
<div style="border: 1pt solid windowtext; padding: 1pt 4pt;">
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><strong>Mehr Informationen:</strong></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;"> </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><strong><span style="font-size: 10pt; color: black;">Fiscus ante portas</span></strong></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;">Jürgen Lax</span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;">Postfach 650248, 22362 Hamburg</span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;"><span> </span>Tel: 040-83987492 </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;">Internet: www.fiscus-ante-portas.de </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;"> </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><strong><span style="font-size: 10pt;">Steuerberater Günter Zielinski</span></strong></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;">Rolfinckstrasse 37, 22391 Hamburg </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;">Tel. 040 536 40 10<span> </span>- <span> </span>Fax<span> </span>040<span> </span>536 40 121</span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;" lang="FR">Mail: </span><span style="font-size: 10pt;" lang="FR">g.zielinski@steuerberater-zielinski.de</span><span style="font-size: 10pt;" lang="FR"> </span></p>
</div>
<p><span style="font-size: 10pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;;">Internet: www.steuerberater</span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
<p class="Neutral" style="margin: 0cm 0cm 0.0001pt; line-height: 150%;"><span style="font-family: &quot;Times New Roman&quot;;"> </span></p>
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		<title>Steuerbescheide prüfen lassen</title>
		<link>http://www.tipps-steuern-sparen.de/steuerbescheide-prufen-lassen/</link>
		<comments>http://www.tipps-steuern-sparen.de/steuerbescheide-prufen-lassen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 29 Sep 2008 10:10:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[

Rund 2,8 Milliarden Euro Steuern zahlen deutsche Bürger jährlich zuviel, schätzt die Hilfsinitiative Fiscus ante portas. Der Überschuss geht größtenteils auf fehlerhafte Steuererklärungen und Steuerbescheide zurück

Der normale Steuerzahler ist mit dem undurchsichtigen deutschen Steuersystem oft überfordert. Allein das Einkommenssteuergesetz ändert sich durchschnittlich 30 Mal im Jahr, teils nur in einzelnen Formulierungen, teils in seinen grundlegenden [...]]]></description>
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<p class="MsoNormal">Rund 2,8 Milliarden Euro Steuern zahlen deutsche Bürger jährlich zuviel, schätzt die Hilfsinitiative Fiscus ante portas. Der Überschuss geht größtenteils auf fehlerhafte Steuererklärungen und Steuerbescheide zurück</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Der normale Steuerzahler ist mit dem undurchsichtigen deutschen Steuersystem oft überfordert. Allein das Einkommenssteuergesetz ändert sich durchschnittlich 30 Mal im Jahr, teils nur in einzelnen Formulierungen, teils in seinen grundlegenden Inhalten.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Wer sich beim Ausfüllen der Steuererklärung nicht von einem Fachmann helfen lässt, läuft Gefahr, aufgrund des komplizierten Steuerrechts Fehler zu machen. Als Folge drohen falsche Bescheide und überhöhte Zahlungsaufforderungen.</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Etwa 30 Millionen Steuerbescheide wurden 2007 verschickt, gegen ein Sechstel davon wurde Einspruch eingelegt. Einer der Gründe für die beanstandeten Fehler ist die Überlastung der Sachbearbeiter. Während das Steuerrecht zunehmend komplexer wird, streicht die Regierung immer mehr Stellen.<span> </span></p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal"><span style="color: black;">Rund 40 Prozent der jährlich ausgestellten Steuerbescheide sind fehlerhaft“, schätzt der Hamburger Steuerberater Günter Zielinski, „und meist geht der Fehler zu Lasten des Steuerpflichtigen.“ Nur wer rechtzeitig dagegen Einspruch einlegt, hat eine Chance, überhöhten Steueransprüchen zu entgehen.</span></p>
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<div style="border: 1pt solid windowtext; padding: 1pt 4pt;">
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><strong>Mehr Informationen:</strong></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;"> </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><strong><span style="font-size: 10pt; color: black;">Fiscus ante portas</span></strong></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;">Jürgen Lax</span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;">Postfach 650248, 22362 Hamburg</span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;"><span> </span>Tel: 040-83987492 </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt; color: black;">Internet: www.fiscus-ante-portas.de </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;"> </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><strong><span style="font-size: 10pt;">Steuerberater Günter Zielinski</span></strong></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;">Rolfinckstrasse 37, 22391 Hamburg </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;">Tel. 040 536 40 10<span> </span>- <span> </span>Fax<span> </span>040<span> </span>536 40 121</span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;" lang="FR">Mail: </span><span style="font-size: 10pt;" lang="FR">g.zielinski@steuerberater-zielinski.de</span><span style="font-size: 10pt;" lang="FR"> </span></p>
<p class="MsoFooter" style="border: medium none; padding: 0cm; text-align: center;" align="center"><span style="font-size: 10pt;">Internet: www.steuerberater-zielinski.de</span></p>
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		<pubDate>Mon, 22 Sep 2008 10:51:34 +0000</pubDate>
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